Aufsuchende Familientherapie (AFT)
Die Therapie erfolgt aufsuchend, d. h. effizient und kontinuierlich nach Absprache in und mit der Familie.
Auch Familien, die andere Hilfsangebote gar nicht bzw. nur wenig aus eigenem Antrieb wahrnehmen, können erreicht werden.
Aufsuchende Familientherapie (AFT)
Ziele
- die Ressourcen der Familie bewusst machen
- das Selbsthilfepotenzial aktivieren
- die Eigenverantwortung der Familie fördern
AFT
- arbeitet präventiv und unterstützt Familien bei sich anbahnenden Krisen
- erarbeitet gemeinsam mit der Familie andere Lebens- und Handlungsmuster
- fördert die Eigeninitiative der Familie
- entwickelt in mehrfach belasteten Familien Teillösungen
- stellt miteinander ein anderes Gleichgewicht / Stabilität her
- macht Kommunikationsmuster bewusst und unterstützt deren Veränderung
- konkretisiert andere Sichtweisen und bemüht sich um neue Strukturen
Bereiche
- Verhinderung von / Zuarbeitung bei Fremdunterbringung
- Rückführung von Kindern in die Familie
- Richterliche Auflagen
- Konflikte in Pflege-, Adoptiv- und Stieffamilien
- Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit bei familiären Krisen
- Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
- Alkohol und Drogenmissbrauch
- Gewalt--Misshandlung--Missbrauch
Therapiearbeit
findet in einem begrenzten Zeitraum von 6 - max. 12 Monaten statt in zum Ende hin größer werdenden zeitlichen Abständen.
Therapeutenteam
Die Therapiesitzungen werden in einem Therapeutenteam durchgeführt.
Dieses Setting sichert die verändernde therapeutische Wirkung in der Familie und minimiert die Gefahr des Hineinziehens der Therapeuten in die Beziehungsdynamik der Familie.
Für die Klienten stellt das Team ein Modell für respektvolle Konfliktlösung dar.
Wir arbeiten
nach Möglichkeit mit allen Beteiligten und im konkreten Umfeld der Familie
in Absprache mit den Beteiligten auch mit Teilen der Familie bzw. Einzelpersonen
mit anderen Fachkräften (z.B.: Jugendämter, Schulen u.a.)
Informationen geben wir nur mit dem Wissen der Klienten weiter.
Anmerkung
Kosten für die Fachleistungsstunden sind in einer Entgeltvereinbarung geregelt und die fachlichen Standards und deren Weiterentwicklung im Konzept beschrieben.